Garantie
Wir geben 4 Jahre Garantie ohne Aufpreis! Dafür ist nur eine nachweisliche Montage beim Händler nötig!
Garantiebedingungen
Die Firma Penzl-Bikes GmbH, Krankenhausgasse 30a, 94315 Straubing, gewährt für die Auspuffanlagen einschließlich der zugehörigen Elektronik und Steuerung die nachstehend bestimmten Garantien.
Diese Garantien gelten nur für fabrikneue Auspuffanlagen, die für den deutschen/europäischen Markt produziert wurden und von einem autorisierten Vertragshändler der Firma Penzl-Bikes GmbH verkauft und durch diesen auf Rechnung montiert worden sind. Dem Käufer stehen neben dieser Garantie bei Sachmängeln auch die gesetzlichen Rechte gegenüber dem Verkäufer zu. Diese werden durch die Garantie nicht eingeschränkt. Die in den nachfolgenden Abschnitten genannten Teile oder Komponenten, die nachweislich einen Material- oder Verarbeitungsfehler aufweisen, werden kostenlos von der Firma Penzl-Bikes GmbH repariert oder ausgetauscht. Die Entscheidung darüber, ob eine Reparatur oder ein Austausch durchgeführt wird, fällt die Firma Penzl-Bikes GmbH in Abstimmung mit der Vertragswerkstatt.
Garantieleistungen
Penzl-Bikes GmbH gewährt für die über einen Vertragshändler gekaufte und durch diesen auf Rechnung montierte Auspuffanlage einschließlich der zugehörigen Elektronik und Steuerung eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit nach den folgenden Bestimmungen.
Maßstab für die Fehlerfreiheit ist dabei der Stand der Technik für vergleichbare Auspuffanlagen zum Zeitpunkt deren Auslieferung.
Zusätzlich leistet Penzl-Bikes GmbH für seine oben genannten Auspuffanlagen Garantie gegen Durchrostung, die ab Auslieferung an den Ersterwerber gilt. Penzl-Bikes GmbH garantiert, dass innerhalb eines Zeitraums von 4 Jahren ab Neuerwerb der Auspuffanlage keine Durchrostung der Auspuffanlage von Innen nach Außen auftritt.
Die allgemeine Garantie sowie die Durchrostungsgarantie gilt für einen Zeitraum für 48 Monaten. Im Rahmen dieser Garantie werden Material- oder Verarbeitungsfehler, die von Penzl-Bikes GmbH zu vertreten sind, durch Instandsetzung oder Austausch fehlerhafter Teile nach Maßgabe von Penzl-Bikes GmbH durch Penzl-Bikes GmbH selbst oder eine Vertragswerkstatt beseitigt. Nur ein autorisierter Vertragshändler ist zur Ausführung von Garantiearbeiten befugt. Die Nachbesserung erfolgt ohne Berechnung der Material- oder Lohnkosten. Ersetzte Teile werden Eigentum der Penzl-Bikes GmbH.
Eine Leistungspflicht der Firma Penzl-Bikes GmbH aus dieser Garantieleistung besteht nur, wenn folgende Voraussetzungen sämtlich erfüllt sind:
- der Mangel muss unverzüglich nach dessen Auftreten bei einer Werkstatt eines Vertragshändlers vorgeführt und bei der Penzl-Bikes GmbH schriftlich über den Vertragshändler angezeigt werden;
- die konkrete Beanstandung muss im Werkstattauftrag aufgenommen werden;
- der Werkstattauftrag muss vom Käufer/Kunden unterschrieben werden;
- die Auspuffanlage muss zuvor entsprechend der Betriebsanleitung durch einen Vertragshändler auf Rechnung eingebaut und danach entsprechend den Vorgaben von Penzl-Bikes GmbH gepflegt worden sein.
Eine Leistungspflicht von Penzl-Bikes GmbH besteht nicht, wenn bereits einer der folgenden Punkte für sich alleine zutrifft:
- Die Auspuffanlage wurde unsachgemäß behandelt und/oder in Gebrauch genommen
- Die Auspuffanlage wurde überbeansprucht
- Die Auspuffanlage sowie die Elektronik und Steuerung (Mapping) wurde nicht durch einen Vertragshändler eingebaut, umgebaut, modifiziert und/oder durch technische wie tatsächliche Eingriffe verändert
- Die Seilzüge der Auspuffanlage wurden bei der Montage falsch verlegt, zu kurz abgelängt oder fehlerhaft montiert
- Die Auspuffanlage weist Beschädigungen auf, verursacht durch Unfall, Steinschlag, Kratzer, Umwelteinflüsse, insbesondere Sturmschäden, Blitzschlag und Hagel, sowie chemische Einflüsse, insbesondere saurer Regen, chemischer Niederschlag, Kraftstoffe und sonstige Betriebsstoffe
- Die Auspuffanlage wurde falsch oder mangelhaft gepflegt, auch durch die Benutzung ungeeigneter Pflege-/Konservierungsmittel
- Die Auspuffanlage, die an Motorräder der Marke Harley Davidson® Fatbob®, Low Rider S® und Wide Glide® ab Bj. 2010 verbaut wurden, weist Vibrationsschäden auf
Siehe Pflegehinweise für eine Penzl-Bikes Auspuffanlage unter folgendem Link: DOWNLOAD
Von der Garantie grundsätzlich ausgeschlossen sind Hitzeverfärbungen auf der gesamten Auspuffanlage, da dies eine optische Reaktion und keinen Qualitäts- oder Sachmangel darstellt.
Weitergehende Ansprüche insbesondere auf Rücktritt vom Kaufvertrag, Minderung oder Schadensersatz (bei Folgeschäden) stehen dem Käufer aus dieser Garantie gegen Penzl-Bikes GmbH nicht zu. Die gesetzlichen Rechte des Käufers gegen den Verkäufer bei Vorliegen von Sachmängeln bleiben hiervon unberührt.
Ansprüche aus dieser Garantie verjähren mit Ablauf der Garantiezeit. Für innerhalb der Garantie geltend gemachte bis zu deren Ablauf aber nicht beseitige Mängel gilt die Garantiezeit bis zur Beseitigung des Mangels, längstens bis 3 Monate seit dem Ablauf der Garantiezeit. Eine Verlängerung der Verjährung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen.