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Wichtiger Hinweis zur Zulässigkeit aller Penzl-Bikes Auspuffanlagen aufgrund der Verkehrsblattverlautbarung Nr. 53 Ziffer 2
Siehe hierzu folgendes Dokument des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages DOWNLOAD
Sämtliche manuell und elektrisch steuerbaren Penzl Auspuffanlagen verfügen über eine gültige EU-Typengenehmigung und fallen daher nicht unter die Verkehrsblattverlautbarung Nr. 53 Ziffer 2. Gemäß den Anforderungen des § 49 Abs. 2a StVZO dürfen Original- und Austauschschalldämpfer im Geltungsbereich der StVZO immer dann verwendet werden, wenn sie mit einem EWG-/EG-/EU-Genehmigungszeichen als EU-Typengenehmigung versehen sind. Das ist bei allen Penzl Auspuffanlagen der Fall.
Mit der Verkehrsblattverlautbarung Nr. 53 Ziffer 2 sind ausschließlich nur Nachrüstungen mit einer veränderten Steuerung von Klappenschalldämpferanlagen oder serienmäßig verbauter Soundgeneratoren gemeint, die kein EWG-/EG-/EU-Genehmigungszeichen als EU-Typengenehmigung haben.